In Belgien unterliegt sowohl der internationale als auch der nationale Straßentransport dem CMR-Übereinkommen. Laut dieser Konvention haften wir als Spediteur von der Abholung bis zur Anlieferung vertragsgemäß für die transportierten Güter. Sollten die Güter während des Transports beschädigt werden, verloren gehen oder verspätet angeliefert werden, können wir dafür haftbar gehalten werden.